Bei möglichen Kollisionen mit kartellrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen sowie, ganz allgemein, bei allen kartellrechtlich relevanten Operationen übernimmt unsere Kanzlei die entsprechende Überprüfung des Vorganges und gegebenenfalls den Beistand bei der Beantragung der erforderlichen Genehmigung seitens der Kartellbehörde. Zusätzlich bearbeiten wir auch Fälle des unlauteren Wettbewerbs unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Rechts. |